Als bundesweit tätiger Lohnsteuerhilfeverein bieten wir insbesondere für
Arbeitnehmer, Beamte, Rentner
im Rahmen einer Mitgliedschaft folgende Leistungen an:
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Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung
einschließlich
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Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
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Kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
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Überprüfung des Steuerbescheides
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ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage
sofern
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nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen
(z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
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bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus
13.000/26.000 EUR p. a. (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigen und wenn keine
Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
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Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich
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Kindergeld
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Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte)
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Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich
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Abgeltungsteuer
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Alterseinkünftegesetz
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Arbeitnehmer-Sparzulage
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Wohnungsbauprämie
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„Riester-Rente" / „Wohn-Riester"
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Geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs)
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ausländischer Einkünfte
(Doppelbesteuerungsabkommen)
Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen
Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen
das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.
Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie
sich bitte an Ihre nächste Beratungsstelle:
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Beratungsstelle: Remagen-Oberwinter - Hauptstraße 64